Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Gesundheit.

... für weitere Fragen...

... empfehlen wir Ihnen noch folgenden Link vom Staatsbad Norderney. Hier finden Sie auch FRIDA, dort können Sie sich bei vielen Veranstaltungen, Museen und Restaurants bereits vorab anmelden. 

Wir hoffen, wir konnten Ihnen so einige Informationen bzgl. Ihres Aufenthaltes bei uns geben und wünschen Ihnen weiterhin viel Gesundheit. 

Bis hoffentlich bald 

Ihre Familien Visser

Es gibt News

( 04.05.21)

Heute  durften wir die erfreuliche Nachricht erfahren, das wir ab Montag, den 10.05.21, wieder vermieten dürfen. Zuerst dürfen nur die Niedersachsen auf die Insel reisen. Wenn alles klappt, dauert es bestimmt nicht mehr lange und wir dürfen wieder alle Gäste empfangen. Für diese Information gab es bisher keine Verordnung, unsere Stadt Norderney hat jedoch schon eine Vorabverordnung herausgegeben, diese finden Sie in folgenden Link: 

 Wesentliche Inhalte der Corona-VO ab 10. Mai 2021 - Stadt Norderney (stadt-norderney.de)

Sobald wir neuere Informationen haben, melden wir uns erneut über die Homepage.
Bis dahin, bleiben Sie alle gesund
Ihre Familien Visser 



Leider haben wir bisher keine aktuellen Mitteilungen bezüglich der Vermietung. Deshalb möchten wir Ihnen heute die Möglichkeit geben, ein paar Impressionen der letzten Tage zu begucken. Bevor es am Wochenende nochmal richtig Schnee geben soll. 
Denken Sie jetzt schon an Ihren Sommerurlaub. 
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Familien Visser 
( 04.02.2021)

Wir haben bis zum letzten Tag gehofft...

( 04.12.20) 

... die neue Verordnung ist nun raus und untersagt uns eine Beherbergung für touristische Zwecke. Leider auch, bisher, im Zeitraum Weihnachten und Silvester. Sobald wir Neuigkeiten bzgl. des Beherbergungsverbots haben, werden wir Sie hier informieren. 
Der Sommerurlaub kann natürlich schon gebucht werden, freie Termine finden Sie unter folgenden link. 
Eine schöne, besinnliche Adventszeit wünschen Ihnen 
Ihre Familien Visser

Der leichte Lockdown....

( 29.10.20)
Ein erneuter Lockdown besteht uns vermutlich bevor. Noch haben wir keine genauen offiziellen Angaben was genau auf uns zukommt. Wir bitten Sie deshalb sich auf folgendem Link regelmäßig zu informieren. Bei weiteren Fragen stehen wir jederzeit telefonisch und via Mail zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen und Ihreren Familien viel Gesundheit und alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen Ihre
Familien Visser

Die Verordnungen nehmen kein Ende

( 09.10.20 )
Heute Morgen ist wieder eine neue Verordnung vom Land Niedersachsen eingetroffen. Diese lautet wie folgt: 


Niedersächsische Verordnung über Beherbergungsverbote zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Beherbergungs-Verordnung)
Vom 9. Oktober 2020 
Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Sätze 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385), in Verbindung mit § 3 Nr. 1 der Subdelegationsverordnung vom 9. Dezember 2011 (Nds. GVBl. S. 487), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. August 2020 (Nds. GVBl. S. 266), wird verordnet:

§ 1 Beherbergungsverbot
(1) In Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und ähnlichen Beherbergungsbetrieben sind Übernachtungen zu touristischen Zwecken untersagt für Personen aus einem vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung festgelegten und veröffentlichten Gebiet oder einer Einrichtung, in dem oder in der die Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung 50 oder mehr Fälle je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen beträgt, die nicht über ein ärztliches Zeugnis in Papierform oder digitaler Form verfügen, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 vorhanden sind. Ein aus einem fachärztlichen Labor stammender Befund ist ein ärztliches Zeugnis. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung stützen, die höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist. Maßgeblich für den Beginn der 48-Stunden-Frist ist der Zeitpunkt der Feststellung des Testergebnisses. Das Unterbringungsverbot nach Satz 1 gilt nicht für Gäste,
1. die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst anreisen,
2. die einen sonstigen triftigen Reisegrund haben, insbesondere einen Besuch einer oder eines Familienangehörigen, einer Lebenspartnerin, eines Lebenspartners oder einer Partnerin oder eines Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts oder den Beistand oder die Pflege schutzbedürftiger Personen, oder
3. für die das für den Beherbergungsbetrieb zuständige Gesundheitsamt in begründeten Einzelfällen auf Antrag eine Ausnahme zugelassen hat.
(2) Für Übernachtungen in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen zu touristischen Zwecken gilt Absatz 1 entsprechend. Die Untersagung nach Satz 1 gilt nicht für die Nutzung von dauerhaft angemieteten oder im Eigentum befindlichen Immobilien und von dauerhaft abgestellten Wohnwagen, Wohnmobilen und ähnlichen Einrichtungen ausschließlich durch die Nutzungsberechtigten.
(3) Die Untersagung nach Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2, gilt nur für Personen, die nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung nach Absatz 1 Satz 1 nach Niedersachsen eingereist sind. Liegt das nach Absatz 1 Satz 1 veröffentlichte Gebiet oder die nach Absatz 1 Satz 1 veröffentlichte Einrichtung in Niedersachsen, so tritt an die Stelle des Zeitpunkts der Einreise der Zeitpunkt des Beginns der Beherbergung.

§ 2 Ordnungswidrigkeiten 
(1) Verstöße gegen § 1 stellen Ordnungswidrigkeiten nach § 73 Abs. 1 a Nr. 24 des Infektionsschutzgesetzes dar und werden mit Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet. 
(2) Die nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden und die Polizei sind gehalten, die Bestimmungen dieser Verordnung durchzusetzen und Verstöße zu ahnden.

§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Hannover, den 9. Oktober 2020

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Ministerin

Wir bitten Sie diese Verordnung zu beachten. Wir bitten Sie sich bei uns über die E Mail Adresse ( [email protected] ) zu melden, sofern Sie in einem Risikogebiet wohnen um eine Umbuchung oder Stornierung schnellstmöglich durchzuführen. 

Wir wünschen all unseren Gästen weiterhin viel Gesundheit. 

Mit freundlichen Grüßen 

Ihre Familie Visser

( Im Link finden Sie die aktuelle Verordnung )




Strandkörbe vor Ihren Urlaub mieten


Nachdem wir Sie immer  über die Aktuelle Situation der Corona Verordnungen auf dem laufenden gehalten haben, dachten wir, wir bieten Ihnen mal einen neuen Service an. 
Unser Staatsbad bietet Ihnen an, den Strandkorb ganz entspannt von zu Hause aus zu mieten. So beginnt vor Ihrem Urlaub bereits das Urlaubsfeeling.

Die Verordnung wurde wieder aufgehoben

( 03.07.2020)

Lediglich in der Strandstraße wird darum gebeten eine Mund- Nasen- Bedeckung zu tragen. 

Und schon wieder eine neue Verordnung

Am 26.06.2020 haben wir die neue Verordnung vom Landkreis bekommen. Ab jetzt müssen alle Personen in folgenden Straßen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen:

- Strandstraße
- Poststraße
- Friedrichstraße ( zwischen Heinrich- und Bismarckstraße)
- Schmiedestraße

Irgendwas ist ja immer... 

( 26.06.20)
... wir wünschen allen Gästen aus dem Kreis Gütersloh sowie dem Kreis Warendorf ganz viel Gesundheit!
Zudem möchten wir Ihnen noch einen Hinweis zur Anreise geben. 
Sie müssen, sofern Sie mit dem Auto kommen, die Fahrt mit der Fähre vorher buchen. Hier gibt es jetzt, wie bei der Rückreise eine feste Uhrzeit, wann Sie ablegen können. 
Dies klappt auch sehr gut. 
Für weitere Fragen stehen wir natürlich jederzeit  zur Verfügung. 
Sonnige Grüße 
Ihre Familien Visser

Die nächste Verordnung ist da

( 07.06.2020)

Es wird immer entspannter für Sie alle. 
Der Mindestaufenthalt von 6 Nächten ist aufgehoben, das heißt, unsere Gäste, welche 5 Nächte gebucht haben dürfen ihren Urlaub bei uns antreten. 
Weiterhin zählt die Maskenpflicht wie auf dem Festland auch. 
Bitte beachten Sie, dass Sie in den meisten Gaststätten und Restaurants vorab reservierenm, müssen um einen Tisch zu bekommen. Viele unserer Restaurants bieten allerdings einen 
Außer - Haus - Service an, bei Fragen hierzu sprechen Sie uns gerne an. 
Bleiben Sie gesund
Ihre Familien Visser

Ausnahmsweise für uns nix Neues...

( 23.05.2020)

... die neue Verordnung, welche ab dem 25.05.20 für die Insel Norderney zählt, hat für uns derzeit keine Erneuerungen gebracht. Weiterhin zählt ein Mindesaufenthalt von 6 Nächten, das entspricht 7 Tage auf der schönen Insel.  
Bitte denken Sie alle daran, auf der Fähre und im Bus  benötigen Sie eine Maske für die Überfahrt. 
Bei allen weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen 
Ihre Familien Visser

Heute so, morgen so....

( 10.05.20 18.00 Uhr)


... ein hin und her haben wir die letzten Tage erfahren. Eine Zeit die sehr an den Nerven zerrt, jedoch haben wir jetzt die entgültige Verordnung unserer Stadt, diese lautet wie folgt:

Die neue VO ermächtigt die Stadt Norderney, eigene Regeln hinsichtlich des Betretens der Insel zu treffen. Im Folgenden werden diese ergänzenden Regelungen bekannt gemacht und Hinweise zur neuen VO gegeben.

 

  1. Ergänzend zu § 7a S. 2 Ziffer 3. und 4. der VO ist Verwandten und engsten Freunden von Bewohnern mit 1. Wohnsitz auf Norderney der Zugang zur Insel gestattet.
  2. Für Zweitwohnungsbesitzer gelten die Regelungen gemäß § 7a S. 2 Ziffer 7 der VO für Mieter von Ferienwohnungen (Mitreisende und Angehörige eines weiteren Hausstandes) entsprechend.
  3. Die in § 7a S. 2 Ziffer 7 der VO verbindlich geregelte Aufenthaltsdauer von einer Woche ist eine Mindestdauer. Eine Unterschreitung ist nicht zulässig. Bitte beachten Sie dies bei Ihren Buchungen.
  4. Der Tagesbesuch der Insel zu touristischen Zwecken ist untersagt.
  5. Ein pauschales Antragsverfahren bei der Stadt Norderney zu den Regelungen des §7a der VO und diesen ergänzenden Regelungen findet nicht mehr statt. Die Einhaltung von § 7a der VO und diesen ergänzenden Bestimmungen muss bei etwaigen Kontrollen plausibel erläutert und auf Verlangen nachgewiesen werden. 
  6. Verstöße gegen die VO und diese ergänzenden Bestimmungen können mit Bußgeld oder mit Strafe geahndet werden. 

Die durch die VO eingeleiteten Lockerungen können nur funktionieren, wenn sich wirklich alle - Gäste und Einheimische - freiwillig, selbstverantwortlich und gewissenhaft an die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln halten. Gemeinsam müssen wir den Beweis antreten, dass auf unserer Insel trotz Pandemie ein schönes und nachhaltiges Urlaubserlebnis möglich ist.

Die Verordnung ist vom 11.05.20 bis zum 24.05.20 gültig. Sobald wir erneut Änderungen erfahren, teilen wir Ihnen die, sofern es für Ihren Aufenthalt zählt, via Mail oder aber über die Homepage jederzeit mit.

Bis dahin, bleiben Sie gesund und passen Sie auf sich auf
wir freuen uns auf Sie,

Ihre Familien Visser

P.s.: Denken Sie an die allgemeinen Hygienevorschriften, ein Beispiel ist die Maskenpflicht auf den Frisia Fähren ( bzw. im ÖPV) und beim Einkaufen sowie der Mindestabstand der eingehalten werden muss. 


Jetzt auch offiziell vom Landkreis Aurich

( Stand 08.05.20 19.00 Uhr)

Nachdem viel hin und her diskutiert wurde,  ist es heute Abend dann doch offiziell geworden, ab dem 11.05.20 dürfen wir die Ferienwohnungen wieder vermieten. 
Mit großer Erleichterung durften wir am späten Nachmittag die Allgemeinverfügung entgegen nehmen. Wir kümmern uns jetzt schnellstmöglich um die Auflagen und freuen uns schon auf Sie alle!
Bis dahin
ihre Familien Visser

Erfreuliche Nachrichten vom Staatsbad Norderney

( Stand 08.05.20 09.00 Uhr )

Heute Morgen haben wir die langersehnte, erfreuliche E Mail vom Staatsbad Norderney gelesen.
Wir dürfen ab dem 11.05.20 unsere Ferienwohnung wieder vermieten. Für unsere Gäste, welche schon gemietet haben und voller Sorge waren, wir haben Sie alle persönlich angeschrieben, für Urlauber die gerne bei uns buchen möchten, melden Sie sich einfach bei uns.
Es folgt der Orignaltext des Staatsbades:

Dies ändert sich zum 11. Mai: Restaurants, Gaststätten, Cafés, Biergärten dürfen mit einer Auslastung von max. 50 Prozent wieder öffnen - währenddessen Bars, Kneipen, Discotheken und ähnliches bis auf Weiteres geschlossen bleiben.

Auch die Beherbergung zu touristischen Zwecken wird ab dem 11. Mai mit großen Einschränkungen wieder möglich sein: Ferienwohnungen und -häuser, Campingplätze, Boote und Wohnmobilstellplätze dürfen mit einer Wiederbelegungsfrist von mind. sieben Tagen bzw. 50%-Auslastung wieder vermietet werden - die Öffnung von Hotels, Pensionen und Jugendherbergen ist zum 25. Mai angekündigt.

Was bedeuten die Wiederbelegungsfrist und Auslastungsrestriktion konkret?
Ein Bett darf nur alle sieben Tage neu belegt werden. Möglich sind auch Buchungen von z. B. vier Tagen. Dann müsste die Wohnung noch drei Tage leer stehen und dürfte am 8. Tag neu belegt werden.
Die Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen gilt in der
Stufe 2 ab 11. Mai nur für Ferienwohnungen/ -häusern. Die 50 %-Auslastungsbeschränkung gilt hier nicht.

Wir freuen uns auf Sie 
bis bald 
Ihre Familien Visser

Am Montag, 05.05.20, hat unser Ministerpräsident Vorschläge für den Wiederbeginn des Tourismus in Niedersachsen gemacht. Am Mittwoch, 06.05.20, wird dann offiziell bekannt gegeben, wann wir welche Wohnungen unter welchen Voraussetzungen wieder vermieten dürfen. Sobald wir das wissen, geben wir dieses genau hier bekannt.  

Auch heute am 06.05.20 warten wir gespannt was kommen mag und haben noch immer keinen Erlass bekommen um Ihnen ein positives Feedback geben zu können!

Wir halten Sie auf dem laufenden und freuen uns auf Sie! 
Bis dahin, bleiben Sie gesund
Ihre Familien Visser


Wir wünschen Ihnen allen einen wunderschönen Feiertag.

Es war gestern ein sehr interessanter Tanz in den Mai, so  ganz ohne jede Tradition. Zu unserer Tradition gehört das Aufstellen des Maibaums beim Schmuggler. 

Dieses Jahr auch ganz ohne jeden Gast. Sehr ungewohnt für uns. 

Für uns und unsere Kinder durfte der Maibaum jedoch nicht fehlen, somit haben wir kurzerhand einen eigenen aufgestellt. 

Seien Sie alle sicher, wir vermissen jeden einzelnen von Ihnen und hoffen Sie bald wieder bei uns begrüßen zu dürfen. 

Bis dahin, bleiben Sie gesund. 

Ihre Familien Visser


Wir warten...

... weiterhin ist unsere Insel fernab vom Tourismus. 
Wir Hoffen Sie bald wieder bei uns begrüßen zu können. 
Schöne Maifeiertage und bleiben Sie gesund
wünschen Ihnen 
Ihre Familien 
Visser


Liebe Gäste, 
wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Osterfest!
Bleiben Sie stets gesund.
Sobald sich unsere Situation auf der Insel ändert,
freuen wir uns Sie wieder als Gäste aufnehmen zu dürfen. 
Bis dahin passen Sie auf sich auf
Ihre Familie Visser


Unser Vorgarten zur Osterzeit

Der Sonnenuntergang am 07.04.20

Hannover entscheidet

( Stand 15.03.20 22.00 Uhr)

Die norddeutschen Küstenländer werden ab dem 16. März den Zugang für Touristen zu den Inseln in der Nord- und Ostsee unterbinden. Darauf haben sich Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, Ministerpräsident Daniel Günther und Ministerpräsident Stephan Weil am Sonntag verständigt. In Mecklenburg-Vorpommern werden diese Maßnahmen aufgrund der Größe der Inseln und der zahlreichen direkten Verbindungen aufs Festland schrittweise eingeführt.

Von den Zugangsbeschränkungen ausgenommen werden lediglich Personen, die ihren ersten Wohnsitz auf einer der Inseln haben oder zur Arbeit auf die Insel müssen bzw. von der Arbeit auf dem Festland zurückkehren. Die Versorgung der Inseln mit Gütern des täglichen Bedarfs wird weiterhin sichergestellt.

Grund für die Abriegelung ist, dass die Gesundheitssysteme der Inseln nicht auf eine größere Zahl von mit dem Coronavirus infizierten Menschen vorbereitet sind. Die Maßnahme dient damit sowohl dem Schutz der Inselbevölkerung als auch dem Schutz der Gäste. Insbesondere sind die Kapazitäten der Intensivmedizin auf den Inseln nicht auf schwere Erkrankungsverläufe ausgelegt.

Diese Anordnung wird durch verkehrsleitende Maßnahmen sichergestellt.

Urlauberinnen und Urlauber, die bereits auf einer der Inseln Quartier bezogen haben, werden gebeten, den Heimweg anzutreten.

Für den Tourismus auf dem Festland kündigten die Landesregierungen ebenfalls Regelungen an. 



Des Weiteren hat der Landkreis Aurich ein Bürgertelefon zu Fragen rund um das Thema Corona Virus eingerichtet. Unter der Telefonnummer 04941 16 16 16 können Sie sich in der Zeit von montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr informieren (es erfolgt keinen individuelle medizinische Beratung). Außerdem erhalten Sie auf öffentlichen Institutionen wie dem Robert Koch Institut nähere Informationen. Auch unser Staatsbad (Kurverwaltung) hat eine Infohotline eingerichtet. Unter der Telefonnummer 04932 891 444 können Sie sich jederzeit über die aktuelle Entwicklung auf der Insel Norderney informieren. 

Wir wünschen Ihnen viel Gesundheit. 

Mit freundlichen Grüßen 
Familie Visser